Ein 1989 eingerichtetes Programm der Europäischen Kommission zur materiellen Unterstützung der Kandidatenländer für den Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften, die so genannte Heranführungshilfe. Mit den CBC-Programmen sollten die an die Europäische Gemeinschaft angrenzenden mittel- und osteuropäischen Grenzgebiete unterstützt werden, indem grenzübergreifende Projekte in diesen Gebieten finanziert werden, z. B. durch Infrastrukturinvestitionen (hauptsächlich in den Bereichen Verkehr – Straßen und Brücken, Grenzübergänge und Umweltschutz). Neben großen Investitionsprojekten unterstützte das Programm auch den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Bürgern, lokalen Behörden und Organisationen, die zur Angleichung der Lebensqualität der Menschen auf beiden (oder mehr) Seiten der Grenze beitragen. Ursprünglich war das Programm in zwei grenzübergreifende Linien unterteilt: Polen-Deutschland und Polen-Ostseeregion. In den folgenden Jahren wurde es jedoch auf die südliche Grenze (Polen-Tschechische Republik, Polen-Slowakei) ausgeweitet. Phare CBC war das größte, homogene und jährliche Programm zur Unterstützung der Integration Polens in die europäischen Strukturen.

Die Einheit, die die Programme auf nationaler Ebene in Polen verwaltete, war die Durchführungsbehörde für das Phare-Programm für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (WWPWP), die als Haushaltseinheit innerhalb des damaligen Ministeriums für Inneres und Verwaltung fungierte. Die Euroregionen wurden mit der dezentralen Verwaltung des Fonds für kleine Projekte (bis zu 50 000 EUR) und der so genannten mittleren Projekte (bis zu 300 000 EUR) betraut.

 

 

Zwischen 1995 und 2003 unterstützte der Fond „weiche“ Projekte, die von Organisationen und lokalen Behörden durchgeführt wurden, insbesondere in folgenden Bereichen: Kultur, wirtschaftliche und touristische Entwicklung, lokale Demokratie, Gesundheit, Ökologie, Information und Kommunikation. Bei den durchgeführten Projekten handelte es sich um P2P. Die Hauptziele des Fonds waren:

 

– Förderung und Unterstützung von grenzüberschreitenden Kooperationsnetzen lokaler und regionaler Einrichtungen in der Programmregion, – Unterstützung von Kleinprojekten, die von lokalen Organisationen in der Grenzregion durchgeführt werden, – Unterstützung des Aufbaus von Strukturen, die für die wirksame Umsetzung und Verwendung der Fördermittel verantwortlich sind. 

 

Die überwiegende Gruppe der Projekte waren kulturelle Vorhaben – 177 realisierte Projekte. 85 der durchgeführten Projekte betrafen die wirtschaftliche und touristische Entwicklung. Weitere Projekte betrafen: die Entwicklung der lokalen Demokratie, die kommunale Infrastruktur (in den Ausgaben des Fonds, die Investitionen ermöglichten), die Humanressourcen, den Umweltschutz und andere Bereiche (einschließlich der eigenen Initiativen der Euroregion Pomerania) sowie grenzüberschreitende Studien und Konzepte. Die Hauptnutznießer des Kleinprojektfonds waren die lokalen Behörden (fast 25 % der Projekte) und die ihnen unterstellten Einrichtungen (hauptsächlich Wohnhäuser und Kulturzentren – 21 % der Projekte, andere lokale Regierungseinrichtungen – 15 % und Schulen – 3 %). Die zweite wichtige Gruppe waren die NRO (21 %).

Abgeschlossene Ausgaben (1995-2001)

 

Umsetzung zwischen: 1998-2004

Anzahl der abgeschlossenen Ausgaben: 7

Anzahl der abgeschlossenen und abgewickelten Projekte: 368

Gesamtwert der Zuschüsse: EUR 4 086 790,00

 

abgeschlossen (2002)

Umsetzung seit Jahren: 2004-2005

Anzahl der abgeschlossenen Projekte: 55

Gesamtwert der Zuschüsse: 895.228,43 EUR

 

abgeschlossen (2003)

 

KPF, Phare-Programm für grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Ostseeraum 2003

Umsetzung seit Jahren: 2005-2006

Anzahl der abgeschlossenen Projekte: 12

Gesamtwert der Zuschüsse: 311.459,38 EUR

 

abgeschlossen (2003)

KPF, Phare Programm für grenzüberschreitende Zusammenarbeit Polen – Deutschland 2003

Umsetzung seit Jahren: 2005-2006

Gesamtwert der Zuschüsse: 446.022,73 EUR

Anzahl der durchgeführten Projekte: 26

 

Umsetzung des Fonds für mittlere Projekte, Kooperationsprogramm für den Ostseeraum – Förderprogramm

 

 abgeschlossen (2001)

Umsetzung seit Jahren: 2003-2004

Anzahl der durchgeführten Projekte: 8

Gesamtwert der Zuschüsse: EUR 1.042.845,76

 

abgeschlossen (2002-2003)

Umsetzung seit Jahren: 2004-2006

Anzahl der abgeschlossenen Projekte: 8

Gesamtwert der Zuschüsse: 527.172,26 EUR

Die Woiwodschaft Westpommern beteiligt sich seit 2004 an der Umsetzung des Regionalprogramms Interreg III A Gemeinschaftsinitiative 2000-2006. Der Woiwodschaft wurden 30 Millionen Euro zugewiesen. Die deutsche Seite setzt Interreg III A seit 2000, also seit Beginn der Förderperiode, um. Das Hauptziel des Programms war die Unterstützung einer integrierten und nachhaltigen Entwicklung im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich im deutsch-polnischen Grenzgebiet. Das Programm berücksichtigt die Ziele der Euroregion Pomerania und die Erfahrungen des Programmplanungszeitraums 1994-1999 und gewährleistet die Kontinuität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Entwicklung in der Region.

 

Programmschwerpunkte Priorität A: Wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit Priorität B: Verbesserung der technischen und touristischen Infrastruktur Priorität C: Umwelt Priorität D: Ländliche Entwicklung Priorität E: Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen Priorität F: Intraregionale Zusammenarbeit, Investitionen in Kultur und sozialen Austausch, Mikroprojektfazilität Priorität G: Besondere Unterstützung für an Beitrittsländer angrenzende Regionen Priorität H: Technische Hilfe

 

Die Region Zachodniopomorskie hat für die Durchführung des Programms 29,9 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung erhalten. Die Höhe der Interreg III-Finanzierung für Projekte betrug 75 % der Gesamtkosten.

 

Antragsberechtigt waren lokale Gebietskörperschaften und ihre Organisationseinheiten, öffentliche Verwaltungen, kommunale Verbände und Vereinigungen, NRO und andere öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Auf polnischer Seite konnten sich Antragsteller aus den Kreisen Choszczeński, Goleniowski, Gryficki, Gryfinski, Kamienski, łobeski myśliborski, Policki, Pyrzycki, Stargardski sowie den Städten Szczecin und Świnoujście um eine Förderung bewerben. Auf deutscher Seite aus den Bezirken von: Ostvorpommern und Uecker-Randow sowie die kreisfreie Stadt Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) und die Landkreise Uckermark und Barnim (Brandenburg). Das Fördergebiet umfasste auch die Kreise Białogard, Drawsko, Kolobrzeg, Koszalin, Sławieński, Szczecinek, Świdwin und Wałcz sowie die Stadt Koszalin in Polen, Rügen und Nordvorpommern in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Stadt Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zuweisung von Mitteln in diesem Bereich darf jedoch höchstens 20 % des Programmbudgets betragen.

 

Die Verwaltung des Programms basierte auf der Einrichtung gemeinsamer deutsch-polnischer Strukturen, die für die Verwaltung, Koordinierung und Überwachung zuständig waren. Sie arbeiteten auf der Grundlage von Staatsverträgen, die auf den Grundsätzen der Gleichheit und Partnerschaft zwischen den Parteien beruhten. – Gemeinsame Verwaltungsbehörde: Wirtschaftsministerium von Mecklenburg-Vorpommern – war verantwortlich für den korrekten Ablauf und die Art und Weise der Durchführung des Programms; – Nationale Verwaltungsbehörde: Polnisches Ministerium für regionale Entwicklung – war verantwortlich für die Durchführung des Programms auf polnischer Seite; – Gemeinsame Zahbehörde: Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern – war für die finanzielle Verwaltung der Programmmittel, die Einreichung der Zahlungsanträge bei der Europäischen Kommission und die reibungslose Abwicklung der Finanzströme zuständig; – Untere Zahlbehörde: das polnische Finanzministerium – übernahm die finanzielle Abwicklung der in Polen durchgeführten Projekte; – Zwischengeschaltete Stelle: das Amt der Woiwodschaft Westpommern in Stettin – bestätigte die Übereinstimmung des Projekts mit polnischem und EU-Recht und erbrachte direkte Finanzdienstleistungen für den Begünstigten und war für die Überwachung und Kontrolle zuständig; – Gemeinsames technisches Sekretariat: Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern (Teilaufgaben des Technischen Sekretariats wurden an das Büro der Euroregion Pomerania in Löcknitz delegiert) – unterstützte die Verwaltungsbehörde und die Zahlstelle bei der Verwaltung des Programms, war verantwortlich für die Organisation von Projektaufrufen und die Werbung für das Programm, – Gemeinsamer Begleitausschuss – überwachte und gewährleistete den ordnungsgemäßen und effizienten Ablauf des Programms, entschied über Kriterien und Regeln für die Projektauswahl, traf strategische Entscheidungen, überwachte und bewertete das Programm anhand seiner Ziele – Gemeinsamer Lenkungsausschuss – wählte und genehmigte die im Rahmen des Programms förderfähigen Projekte.

 

Im Rahmen des Interreg III A-Programms war die Euroregion Pomerania für die Verwaltung von Projekten zuständig, die im Rahmen des Mikroprojektfonds (FMP-Kleinprojektfonds) eingereicht wurden – Projekte mit einem Finanzvolumen von bis zu 5.000 Euro. Die Euroregion hat sie akzeptiert, genehmigt und abgerechnet. Die Projekte mussten einen so genannten grenzüberschreitenden Effekt aufweisen. Das Projekt musste einen ausländischen Partner mit Sitz im Fördergebiet haben. Dank einer vereinfachten Struktur wurde die Entscheidung über die Finanzierung in der Euroregion getroffen. Dabei handelte es sich um kleine Projekte mit einem Eigenbeitrag von 15 % und einer Kofinanzierung du Durchführung von Mikroprojekten im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative Interreg III A in diesem Zeitraum: 2005-2008 Anzahl der durchgeführten Projekte: 230 Gesamtbetrag der EFRE-Kofinanzierung: 7 457 683,98 PLN die EU von 75 % und durch den Staatshaushalt von 10 %.

Rechtsgrundlage für den INTERREG IVA Kleinprojektefonds war das am 28. März 2008 von der Europäischen Kommission genehmigte Operationelle Programm für Ziel 3 „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ – „Grenzübergreifende Zusammenarbeit“ zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg und der Republik Polen (Woiwodschaft Zachodniopomorskie) 2007-2013. Weitere Dokumente waren die Richtlinien für Antragsteller und das Handbuch für Antragsteller des KPF.

 

Der Kleinprojektfonds war ein Projekt, das gemeinsam von der Vereinigung der polnischen Gemeinden in der Euroregion Pomerania (Lead Partner) und der Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V. durchgeführt wurde. (Projektpartner), die gemeinsam das Büro des Kleinprojektfonds gegründet haben. Das KPF-Büro mit Sitz in Szczecin war der Ort, an dem die Anträge entgegengenommen, beraten, entwickelt und genehmigt wurden. Das Projekt des Kleinprojektfonds wurde vom Begleitausschuss am 18. Februar 2009 genehmigt. Es wurde in zwei Projekte aufgeteilt.

 

Die Gesamtmittel für die Durchführung des KPF von 2009 bis 2015 betrugen 9.881.990 Euro, davon 6.033.126 Euro für Antragsteller aus dem Fördergebiet Westpommern und 3.848.864 Euro für die deutsche Seite. Die Mittelverwendung lag bei rund 98 Prozent.

Ziel des Kleinprojektfonds war es, neue oder bestehende grenzüberschreitende Kontakte zu unterstützen. Die im Rahmen des Fonds durchgeführten Aktivitäten sollten zur Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den auf beiden Seiten der deutsch-polnischen Grenze lebenden Gemeinschaften beitragen.

 

Ziel war es, den Gedanken der regionalen Identifikation zu stärken und die Grenzbewohner besser kennenzulernen, insbesondere durch: – Unterstützung eines reichhaltigen Programms kleinerer kultureller Veranstaltungen und Aktivitäten, die einen nachhaltigen Beitrag zur strukturellen Entwicklung der Grenzregion leisten, – Unterstützung „alltäglicher“ grenzüberschreitender Begegnungen.

Die KPF unterstützte kleine Projekte zur Verbesserung der deutsch-polnischen Zusammenarbeit in den Bereichen: – Kultur, Sport und Erholung, – Umweltschutz und Umweltmaßnahmen, – Jugendaustausch, – Gesundheit und soziale Integration, – Bildung (z.B. gemeinsame Workshops, Seminare, Lehrgänge).

Nur gemeinnützige Organisationen waren berechtigt, Mittel aus dem Kleinprojektfonds zu beantragen: – lokale Regierungseinheiten, – ihre Organisationseinheiten (z. B. Gemeindezentren, Schulen), – Nichtregierungsorganisationen, – andere nichtkommerzielle Einrichtungen.

Die Antragsteller mussten unmittelbar für die Projektvorbereitung und -verwaltung verantwortlich sein. Sowohl der Antragsteller als auch der Projektpartner sollten aus dem Fördergebiet stammen. Zum Fördergebiet gehören auf polnischer Seite die Kreise Police, Gryfino, Kamień Pomorski, Gryfice, Goleniowski, Stargard Szczeciński, Pyrzyce, Myśliborski, Choszczno, Łobez, Białogard, Drawsko, Kołobrzeg, Koszalin, Szczecin, Szczecinek, Sławieński, Świdwin, Wałcz sowie die Städte Szczecin, Świnoujście und Koszalin und auf deutscher Seite Rügen, Nordvorpommern, Ostpommern, Uszczyna, Szczecin-Westpommern und die Ostsee: Die Landkreise Rügen, Nordvorpommern, Ostvorpommern, Uecker-Randow, Mecklenburg-Strelitz, Demmin, Uckermark, Barnim sowie die Städte Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald. Der Antrag musste von einem Antragsteller aus dem Land eingereicht werden, in dem das Projekt durchgeführt werden soll. Der Antragsteller musste über eine stabile und ausreichende Finanzierungsquelle verfügen, um die finanziellen Mittel für die Durchführung des Projekts sicherzustellen.

 

Die gesamten förderfähigen Projektkosten im Rahmen des Kleinprojektfonds dürfen maximal 25.000 EUR betragen. Die Finanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung betrug bis zu 85 Prozent der gesamten Projektkosten. Ein Eigenbeitrag von 15 Prozent. Darüber hinaus bestand für polnische Begünstigte die Möglichkeit der Kofinanzierung eines Eigenanteils von 10 Prozent der gesamten Projektkosten aus der Zweckrücklage des Staatshaushalts.

 

Der Projektträger muss alle projektbezogenen Ausgaben finanzieren. Ein Zuschuss aus dem INTERREG IV A-Programm konnte erst nach Vorlage von Unterlagen und Nachweisen über die Zahlung und die Projektdurchführung ausgezahlt werden.

Der Projektkostenplan kann nur förderfähige Kosten enthalten, die in verschiedene Gruppen unterteilt sind: 1. Organisations- und Sachkosten 2. Dienstleistungen (Personalkosten) 3. sonstige Kosten

INTERREG IVA 2009-2011 i 2012-2015

Leadpartner

Projektpartner

Suma

Gesamtkosten  FMP

6 033 126,00 EUR

3 848 864,00 EUR

9 881 990,00 EUR

EFRR

5 128 157,00 EUR

3 271 534,00 EUR

8 399 691,00 EUR

Die eingesetzten Mittel EFRR

5 045 055,93 EUR

3 224 243,00 EUR

8 269 298,93 EUR

Die nachstehende Tabelle zeigt, dass im ersten Jahr und in den letzten beiden Jahren die geringste Zahl von Anträgen gestellt wurde. Nach dem Start des Programms im Jahr 2009 lag der Schwerpunkt auf der Schulung und Beratung der Begünstigten sowie auf der breiten Information der Öffentlichkeit über die Möglichkeit, Unterstützung aus dem Kleinprojektefonds zu erhalten. Die anschließende Schulung und Beratung der Begünstigten fand während des gesamten Programmplanungszeitraums regelmäßig statt, parallel zu den laufenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, ihrer Genehmigung, der Durchführung der Maßnahmen und der Abrechnung der Projekte. Gegen Ende des Programmplanungszeitraums erhöhte der Begleitausschuss des Programms INTERREG IV A die Mittel für die Kleinprojektfazilität, da die Mittel nicht mehr ausreichten. Das Interesse der Begünstigten war so groß, dass die Annahme von Projektanträgen im Jahr 2015 bald eingestellt werden musste, weil die Mittel erschöpft waren.

Die Anzahl der eingereichten Projekte 2009-2015

 

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

SUMA

Anträge der polnischen Begünstigten

2

146

128

126

215

33

55

705

1470 projektów

Anträge der deutschen Begünstigten

72

116

123

148

162

92

52

765

Nachstehend finden Sie unsere Veröffentlichung mit einer Zusammenfassung des Interreg IV A Kleinprojektfonds. Die Publikation wurde in zwei Sprachversionen veröffentlicht: Polnisch und Deutsch.